Information Was: Gefährdung von schwangeren und stillenden Mitarbeiterinnen sowie des (ungeborenen) Kindes durch physikalische Einwirkungen. Warum: Die Mitarbeiterin führt Tätigkeiten aus oder ist Arbeitsbedingungen ausgesetzt, bei denen sie ionisierender Strahlung ausgesetzt ist. Weitere Informationen
Resources Legal references Eine Gefährdung durch ionisierende Strahlung (z. B. Röntgenstrahlung, radioaktive Strahlung) liegt vor, wenn Tätigkeiten in Kontrollbereichen durchgeführt werden, bei denen die Mitarbeiterin einer Strahlenexposition ausgesetzt ist. Die zusätzlichen Grenzwerte gemäß Röntgenverordnung §31a (4) sowie Strahlenschutzverordnung §54 (4) sind einzuhalten. Additional resources Lorem ipsum dolor sit.pdf Amet consectetuer.pdf