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1.0 Mechanische Gefährdungen 1.1 Bewegte Transportmittel/ Arbeitsmittel, wie LKW, Stapler, Flurförderzeuge, Ladungsträger. 1.2 Stolpern, Ausrutschen, Umknicken, Fehltreten im Arbeitsumfeld 1.3 Flurfördermittel mit Anhänger bei Kurvenfahrt. 1.4 Flurfördermittel bei Rampenfahrt. 1.5 Flurfördermittel in Montage-, Kommissionier- und Lagerbereichen. 1.6 Regalbediengeräte in Schmalganglägern. 1.7 Batteriewechsel an Flurförderzeugen mittels Kran. 1.8 Absteigen von Flurfördermitteln oder LKW. 1.9 Zusammenklappen und säubern der Ladungsträger. 1.10 Sonderladungsträger mit Rollenschienen, in die Teile eingehängt bzw. auf denen diese verschoben werden. 2.0 Elektrische Gefährdungen 2.1 Defekte elektrische Betriebsmittel. 3.0 Gefahrstoffe (Gefährdung durch Stoffe) 3.1 Beliefern von Arbeitsbereichen, an denen Gefahrstoffe austreten können. 3.2 Anlagen mit Kohlendioxid-Löschanlagen (CO2).
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1.0

Mechanische Gefährdungen

Was: Personen können an unübersichtlichen Stellen an Fahrstraßen angefahren werden.

Warum: Unachtsamkeit, zu hohe und nicht angepasste Geschwindigkeit.

Weitere Informationen

Notes

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Edit 1.1

Bewegte Transportmittel/ Arbeitsmittel, wie LKW, Stapler, Flurförderzeuge, Ladungsträger.

Was: Personen können an unübersichtlichen Stellen an Fahrstraßen angefahren werden.

Warum: Unachtsamkeit, zu hohe und nicht angepasste Geschwindigkeit.

Dieser Text ist kursiv! Dieser Text ist ebenfalls kursiv :).

Weitere Informationen

Already implemented measures

  • Unübersichtliche Stellen gekennzeichnet / beschildert / Spiegel angebracht.
  • Unterweisung: Betriebsanweisung „Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand“, BA_290 (Xeri).
  • Unterweisung: Betriebsanweisung „LKW–Bewegung im Werk“, BA_290 (Xeri).

Notes

Siehe Biostoffkataster - Services - Business Services - Business Services Sindelfingen - Arbeitssicherheit - ABC - B - Biostoffe: Übersicht Gefährdungsbeurteilungen. Besteht eine Gefährdung, muss diese Gefährdung unverzüglich beseitigt werden. Werkstattnahe Bereiche weisen auf do’s and dont’s explizit hin. Die Betriebsanweisung Biostoffe ist an die Ersthelfer zu verteilen.

Edit 1.2

Stolpern, Ausrutschen, Umknicken, Fehltreten im Arbeitsumfeld

Was: Personen können sich bei einem Sturz im Arbeits-/ Produktionsumfeld durch Stolpern, Ausrutschen, Anstoßen, Fehltreten oder beim Umknicken verletzen.

Warum: Verschmutzter Boden Stolpern über Anlagenteile wie Kabelkanäle, Umknicken durch Fehltreten, Eile/ Zeitdruck, Bodenbelag nicht ausreichend rutschhemmend ausgeführt, auf dem Boden liegende Kleinteile.

Already implemented measures

  • Wege in den Anlagen sind vorhanden und möglichst stolperstellenfrei
  • Einsatz technischer Verfahren zur Reduzierung des Austritts rutschfördernder Medien
  • Verwendung von Gitterrosten und Auffangwannen an Stellen mit vorkommenden Leckagen
  • Den Mitarbeitern steht ausreichend Zeit zur Durchführung von Arbeiten (insb. bei Störungsbehebung und Wartung) zur Verfügung
  • Vermeidung von Schläuchen, Kabeln etc. auf dem Boden durch Einsatz von Spiralschläuchen, Kabeltrommeln, Federzügen etc.
  • Regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches ist organisiert und wird durchgeführt
  • Beim Treppengehen Handlauf nutzen
  • Maßnahmen aus Unterweisungsfilm „Sicher Bewegen im Betrieb“ (AS-Wiki)
  • Maßnahmen aus Unterweisungsfilm „Gefahr durch Ablenkung“ (AS-Wiki)
  • Auf die Eigenschaften der (auch wechselnden) Bodenbeläge ist zu achten

Notes

Zwischen 20:00 und 6:00 Uhr findet keine Arbeit statt: hier herrscht Beschäftigungsverbot. Besteht eine Gefährdung, muss diese Gefährdung unverzüglich beseitigt werden.

Edit 1.3

Flurfördermittel mit Anhänger bei Kurvenfahrt.

Was: Personen können von schleudernden Anhängern getroffen bzw. eingeklemmt werden.

Warum: Zu hohe, nicht angepasste Geschwindigkeit bei Kurvenfahrt; nasse Fahrbahn.

Already implemented measures

  • Geschwindigkeitsbegrenzung muss falls vorhanden in Hallen eingeschaltet sein („Grüne Lampe“).
  • Unterweisung bzgl. angepasster Geschwindigkeit.

Notes

Bei Schwangeren ist der Einsatz in Beförderungsmitteln weitestgehend einzuschränken

Edit 1.4

Flurfördermittel bei Rampenfahrt.

Was: Personen können beim Abwärtsfahren auf Rampen von schleudernden/ umfallenden Anhängern getroffen werden.

Warum: Zu hohe Geschwindigkeit, Schleichgang nicht eingeschaltet, zu hohe Anhängeranzahl, zu großes Gewicht, Schwerpunkt zu hoch.)

Hier haben wir noch kursiven Text…

Already implemented measures

  • Nur zugelassene FFM mit maximal zulässiger Anhängeranzahl dürfen die Rampe befahren, Schleichgang bei Abwärtsfahrt wird benutzt, zulässige Anhängelast wird beachtet, leichte Ladungsträger nach oben, Wendeverbot auf der Rampe wird beachtet.

Notes

keine Rettung am Fasi in der Anlage über Leiter durchführen. Operating nur im Operating Raum. Kollege bzw. 112 muss im Notfall Rettung übernehmen!

Edit 1.5

Flurfördermittel in Montage-, Kommissionier- und Lagerbereichen.

Was: Personen können angefahren oder überfahren werden (Füße); auch können Ladungsträger von Flurfördermitteln verschoben werden und Personen einklemmen.

Warum: Wenn sich Arbeitsplätze direkt an Fahrstraßen bzw. Fahrwegen von Flurfördermitteln befinden; wenn Arbeitsplätze nicht sicher von Fahrstraßen/-wegen abgetrennt sind bzw. Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden).

Already implemented measures

  • Arbeitsplatzgestaltung: Sicherheits-Mindestabstand (1m) von Fahrstraßen/ Kommissionierarbeitsplätzen wird eingehalten.
  • Arbeitsplatzgestaltung: Anfahrschutz (Bodenschienen/Geländer) zur sicheren Trennung von Fahrverkehr und Fußgängern angebracht.
  • Unterweisung: Vor Losfahren davon überzeugen, dass keine Personen gefährdet werden.

Notes

Folgende Arbeiten/Tätigkeiten dürfen aufgrund von Magnetfeldern nicht mehr durchgeführt werden:

  • Rissprüfung und Aufenthalt an Magnetpulverrissprüfanlagen.
  • Wirbelstromprüfung und Aufenthalt an Prüfgeräten (einschließlich Magnatest für Probescheiben)
  • Flachschleifmaschine Bau 8 (Magnetspanntisch)

Edit 1.6

Regalbediengeräte in Schmalganglägern.

Was: Personen können bei Zutritt in Schmalgangläger (z.B. Geb. 53) durch Regalbediengeräte überrollt bzw. eingequetscht werden.

Warum: Unbefugter Aufenthalt in Schmalgängen; fehlende Kennzeichnung (Schild, Absperrkette) bezüglich Zutrittsverbot zu Schmalgängen; aufgrund fehlender seitlicher Sicherheitsabstände können Personen in den Schmalgängen zwischen den Regalen nicht ausweichen; Fahrer haben Sichteinschränkung in Fahrtrichtung.

Already implemented measures

  • Kennzeichnung (Schild, Absperrkette) wird durch Kontrollen sichergestellt.
  • Zutritt zu Lagerbereichen nur für Lagerpersonal sichergestellt (Kontrollen).
  • Unterweisung: Betriebsanweisung „Lager mit Regalbediengeräten (Schmalganglager)“, BA_290 (Xeri).

Edit 1.7

Batteriewechsel an Flurförderzeugen mittels Kran.

Was: Kranbediener oder Dritte können infolge Pendeln der am Kran hängenden Batterie oder Absturz der Batterie eingeklemmt werden.

Warum: Kranbedienung durch nicht bzw. nicht ausreichend unterwiesene Personen; Missachtung von Sicherheitsmaßnahmen; fehlende oder unzureichende Batteriewechselschulung.

Already implemented measures

Edit 1.8

Absteigen von Flurfördermitteln oder LKW.

Was: Personen können beim Absteigen abrutschen und aus dem Fahrzeug herausstürzen bzw. das Knie verdrehen oder den Fuß umknicken.

Warum: Fehlverhalten; unebener oder rutschiger Boden.

Already implemented measures

  • Unterweisung: Vorsicht beim Absteigen; Schutzschuhtragepflicht, nur hohe Schuhe, vollständig schnüren.

Edit 1.9

Zusammenklappen und säubern der Ladungsträger.

Was: Personen können sich beim Zusammenklappen von Ladungsträgern quetschen/schneiden; Lärmentwicklung.

Warum: Schadhafte Ladungsträger schwer zusammenklappbar, hoher Kraftaufwand.

Already implemented measures

  • Brecheisen, Schutzhandschuhe in Lagerbereichen zur Verfügung gestellt und in Unterweisung auf Gefährdung und Schutzmaßnahmen hingewiesen.

Edit 1.10

Sonderladungsträger mit Rollenschienen, in die Teile eingehängt bzw. auf denen diese verschoben werden.

Was: Personen können beim Herunterfallen bzw. Herumschwingen von Teilen verletzt werden.

Warum: Teile rutschen aus den Rollenschienen heraus, weil Rollen oder Verriegelungsvorrichtungen defekt sind.

Already implemented measures

  • Kollegen informieren.
  • Defekte an Rollenschienen, Verriegelungen oder anderen sicherheitsrelevanten Teilen werden umgehend gemeldet und beseitigt bzw. der Sonderladungsträger wird gesperrt.
  • Unterweisung: Auf Gefährdung und Schutzmaßnahmen hingewiesen.

2.0

Elektrische Gefährdungen

Was: Berühren spannungsführender Teile an beschädigten elektrischen Betriebsmitteln.

Warum: Gehäuse beschädigt, Kabel blankgescheuert, Prüfungen nicht durchgeführt.

Edit 2.1

Defekte elektrische Betriebsmittel.

Was: Berühren spannungsführender Teile an beschädigten elektrischen Betriebsmitteln.

Warum: Gehäuse beschädigt, Kabel blankgescheuert, Prüfungen nicht durchgeführt.

Already implemented measures

  • Kollegen informieren.
  • Defekte an elektrischen Betriebsmitteln werden umgehend gemeldet und beseitigt; so lange wird das Betriebsmittel gesperrt und entsprechend gekennzeichnet.
  • Prüfungen fristgerecht durchführen lassen.
  • Unterweisung: Auf Gefährdung und Schutzmaßnahmen hingewiesen.

Notes

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3.0

Gefahrstoffe (Gefährdung durch Stoffe)

Was: Rutschgefahr durch Verschmutzung des Bodens mit z.B. Öl, Kühlmittel oder Diesel.

Warum: Verschütten beim Abfüllen oder defekte Abfüllanlagen (z.B. Befüllstation Scheibenwaschmittel

Edit 3.1

Beliefern von Arbeitsbereichen, an denen Gefahrstoffe austreten können.

Was: Rutschgefahr durch Verschmutzung des Bodens mit z.B. Öl, Kühlmittel oder Diesel.

Warum: Verschütten beim Abfüllen oder defekte Abfüllanlagen (z.B. Befüllstation Scheibenwaschmittel

Already implemented measures

  • Reinigung anfordern.
  • Vorsichtige Arbeitsweise/Kollegen informieren
  • Rutschfeste Schutzschuhe verwenden
  • Unterweisung: Auf Gefährdung und Schutzmaßnahmen hingewiesen

Edit 3.2

Anlagen mit Kohlendioxid-Löschanlagen (CO2).

Was: Personen können bei Aufenthalt im Gefahrenbereich wegen der sauerstoffverdrängenden Wirkung von CO 2 ersticken bzw. durch Kälteeinwirkung verletzt werden.

Warum: Nichtbeachtung der akustischen Warnsignale zur Evakuierung im Brandfall.

Already implemented measures

  • Warnsignale beachten.
  • Unterweisung: Betriebsanweisung „Kohlendioxidlöschanlagen (CO2-Löschanlagen)“, BA_290 (Xeri).

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