Information Was: Personen können bei Zutritt in Schmalgangläger (z.B. Geb. 53) durch Regalbediengeräte überrollt bzw. eingequetscht werden. Warum: Unbefugter Aufenthalt in Schmalgängen; fehlende Kennzeichnung (Schild, Absperrkette) bezüglich Zutrittsverbot zu Schmalgängen; aufgrund fehlender seitlicher Sicherheitsabstände können Personen in den Schmalgängen zwischen den Regalen nicht ausweichen; Fahrer haben Sichteinschränkung in Fahrtrichtung.